| Autor |
|
|
|
|
| 901 Beiträge - Scriptkiller
|
 |
|
So einfach geht das nicht in Frankfurt.
Die kurzen Kennzeichen wie Beispiel: F- H 1 oder F- HH 1 oder F-H 11 gehen auf ein 180 x 200er Schild.
Diese sind den Bauartbestimmten Fahrzeugen vorbehalten, was in den Papieren steht,
wie bei meinem Motorrad.
Die Eintragung hat der Hersteller veranlasst.
Mich ärgert das der eine Beamte, obwohl es in den Papieren steht, entschieden hat - "großes Schild".
Das Schild hängt nun direkt über beide Endtöpfen und ich werde das nicht auf sich beruhen lassen, wenn ein Beamter mir vorwirft ich wolle ihn bestechen wollen, obwohl es in den Papieren steht.
Habe nun die Bürgerberatung informiert und die kümmern sich darum.
Wenn man sich sonnst nirgends wehren kann gegen Beamte, hier werde ich es tun.
Ralf
Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zuletzt von Robot-Trax am 21.01.2009 - 10:38.
|
| Beitrag vom 21.01.2009 - 10:18 |
|
| Folgenden Benutzern gefällt das: |
|
| Dieser Thread gefällt folgenden Benutzern: |
| Noch keinem... |
| Ähnliche Themen: |
Es konnten leider keine ähnlichen Themen gefunden werden.
|